Rechtsprechung
LG Kleve, 17.07.2008 - 4 T 181/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der vormundschaftlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung, der Zwangsmedikation und der zeitweisen Beschränkung der Freiheit des Betreuten ohne Anhörung des Betreuten bei Fahrtzeit zur Klinik in weniger als einer Stunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Auszug aus LG Kleve, 17.07.2008 - 4 T 181/08
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 1277 f.; MDR 2008, 628 f.), der die Kammer folgt, erlaubt § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den darin genannten Voraussetzungen auch die zwangsweise Behandlung des untergebrachten Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen.Hier hat es zusätzlich die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben, weil sich nur aus diesen Angaben der Unterbringungszweck sowie Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben; dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs und deren (I-)Dosierung sowie die Verabreichungshäufigkeit; insoweit kann es sich empfehlen, vorsorglich auch alternative Medikation für den Fall vorzusehen, dass das in erster Linie vorgesehene Medikament nicht die erhoffte Wirkung hat oder vom Betreuten nicht vertragen wird (vgl. BGH NJW 2006, 1277 f.).
Dies legt gerade bei der Behandlung psychischer Erkrankungen eine besonders kritische Prüfung des therapeutischen Nutzens einer nur unter Zwang durchgeführten Medikation nahe (vgl. BGH NJW 2006, 1277 m.w.N.).
- BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07
Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung …
Auszug aus LG Kleve, 17.07.2008 - 4 T 181/08
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 1277 f.; MDR 2008, 628 f.), der die Kammer folgt, erlaubt § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den darin genannten Voraussetzungen auch die zwangsweise Behandlung des untergebrachten Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen. - LG Aachen, 06.06.2006 - 3 T 211/06
Genehmigung, Zwangsmedikation, Zwangsbehandlung
Auszug aus LG Kleve, 17.07.2008 - 4 T 181/08
Das Vormundschaftsgericht muss die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen vielmehr in dem Beschluss möglichst präzise ansprechen (vgl. auch Landgericht B, Beschluss vom 6. Juni 2006, Az: 3 T 211/06).
- LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten …
Die von dem Betreuten zu duldende Behandlung ist so präzise wie möglich anzugeben; dazu gehören auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie die Verabreichungshäufigkeit (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 17.07.2008, Az. 4 T 181/08).